Anpassung der Abgaswartungspflicht gefordert
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Das Bundesamt für Strassen schlägt vor, dass für Fahrzeuge mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) die obligatorische Abgaswartungspflicht entfallen soll. Die Anhörung zu verschiedenen Verordnungsänderungen dauert bis zum 31. Juli.
Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System könnten bald vom Abgastest befreit werden.
Personen-, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, sollen künftig nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung in die Werkstatt müssen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die heute geltende Regelung der Abgaswartung überprüft und kommt zum Schluss, dass die geringe Mängelhäufigkeit der Fahrzeuge mit OBD-Systemen den Systemwechsel rechtfertigt. Ein Werkstattbesuch soll für OBD-Fahrzeuge nur noch obligatorisch sein, wenn eine Fehlfunktion angezeigt wird.
Im Anhörungsverfahren, das noch bis zum 31. Juli dauert, wird auch die Frage gestellt, ob für Motorräder und Motorfahrräder eine vergleichbare Regelung wie für Motorwagen eingeführt werden soll. Wie diverse Abklärungen ergeben haben, bestehe heute jedoch kein Messverfahren für einen Abgas- und Lärmtest für diese Fahrzeugarten, das eine zuverlässige Überprüfung mit vernünftigem Kosten-Nutzen-Verhältnis erlaubt. Dafür werden die heute geltenden Abgasvorschriften für motorisierte Zweiräder in den nächsten Jahren an das Niveau der Personenwagen angeglichen, bzw. gehoben.
Neu sollen für Kleinserienfahrzeuge (pro Typ und Jahr europaweit max. 1000 zugelassenen Fahrzeuge) in der Schweiz dieselben Erleichterungen gelten wie in Europa. Damit passt sich die Schweiz an das bilaterale Abkommen mit der EU zum Abbau technischer Handelshemmnisse an. Diese Erleichterungen betreffen Vorschriften zu Front- und Seitenaufprall sowie zum Fussgängerschutz. (pd/md)