25.07.2009

AGVS: Kfz-Bekanntmachung unbefristet beibehalten!

Der Autogewerbeverband der Schweiz begrüßt den EU-Entscheid, die Kfz-GVO bis 2013 beizubehalten und fordert für die Schweiz die unbefristete Beibehaltung der Kfz-Bekanntmachung.

AGVS: Kfz-Bekanntmachung unbefristet beibehalten!

Zum Schutz der Konsumenten verbietet die Kfz-Bekanntmachung, das schweizerische Pendant zur Kfz-GVO, wettbewerbsbeschränkende Abreden wie etwa Preisbindungen oder die Abschottung des schweizerischen Markts. „Sie schützt dadurch die Interessen der Konsumenten, ermöglicht eine gesunde Entwicklung der Branche und sichert auch in Zukunft die Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen“, sagt Urs Wernli, Zentralpräsident des AGVS. Die Kfz-Bekanntmachung habe bisher hauptsächlich positive Wirkungen auf die Garagenbetriebe der Schweiz mit 38.000 Mitarbeitenden.

Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat eine Studie über die Auswirkungen der Kfz-Bekanntmachung für die Volkswirtschaft der Schweiz erarbeitet: Diese wird der AGVS am 22. September 2009 an der Tagung in Bern präsentieren.

Wernli: „Die EU-Kommission hat absolut richtig entschieden. Es bringt nur Vorteile, dass die für das Autogewerbe massgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nicht geändert werden.“ (eng)

 

 

 

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