02.03.2012

Bundesrat vereinfacht Direktimporte

Der Bundesrat veranlasst, dass die obligatorische Fahrzeugprüfung von Autos aus dem EU-Raum entfallen kann - ausserdem werden neue Standards für die Sicherheitsausrüstung von Motorfahrzeugen definiert.

Bundesrat vereinfacht Direktimporte

Von Manuela Diethelm

 

Per 1. Mai 2012 kontrollieren die Strassenverkehrsämter nur noch die Übereinstimmung von Fahrzeug und der europäischen Übereinstimmungsbescheinigung CoC, wenn diese vorliegt. Dann entfällt die heute obligatorische Fahrzeugprüfung vor der Zulassung unter gewissen Bedingungen - so wird der Direktimport von neuen Personenwagen aus dem EU-Raum vereinfacht. Der Bundesrat hat am Freitag (2. März) die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und die Verkehrsregelverodnung (VRV) angepasst.

 

Weiter passt man sich auch bezüglich Standards für Motorfahrzeuge der EU an: Neu müssen zugelassene PWs mit zusätzlichen Warn- und Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein - dazu gehören unter anderem Antiblockier- und Notbrems-Assistenzsysteme, Reifendruck-Überwachungssysteme Spurhaltesysteme. Die neuen Regelungen werden gestaffelt und mit der EU abgestimmt bis ins Jahr 2014 eingeführt, wie das Bundesamt für Strassen mitteilt.

 

Auch für Kindersitze gelten neue Bestimmungen: Bei fest eingebauten speziellen Kindersitzen waren bis anhin nur Beckengurte vorgeschrieben. Neu müssen sie ein gleichwertiges Schutzniveau bieten wie solche, die als Zubehör gekauft wurden. Dies gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. August 2012 zugelassen bzw. umgebaut werden. Für Personen-, Last- und Lieferwagen sowie Busse, die ab dem 1. Oktober 2012 neu typengenehmigt werden, gilt neu ein obligatorisches Tagfahrlicht - auch hier passt sich der Bundesrat EU-Bestimmungen an.

 

Und auch die Reglementierungen für E-Bikes wurden angepasst: Als «Leicht-Motorfahrräder» gelten nun E-Bikes mit einer Motorleistung von maximal 500 Watt statt wie bisher 250 Watt. Sie dürfen ohne Pedalbetätigung nur noch 20 km/h schnell sein, mit Tretunterstützung wie bisher 25 km/h. Für schnellere E-Bikes wird die Tretunterstützung auf 45 km/h begrenzt. Der Tragen eines Velohelms ist hier nicht obligatorisch, auch administrativ werden sie wie Fahrräder behandelt: Zulassung und Kontrollschild sind nicht Pflicht.

 

E-Bikes mit einer höheren Leistung bis 1000 Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h oder einer Tretunterstützung, die auch bei einer Geschwindigkeit von 25-45 km/h wirkt, gelten als «Motorfahrräder». Ab dem 1. Juli ist für diese E-Bikes das Tragen eines Velo- bzw. Mofa-Helms obligatorisch.

 

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