23.02.2012

AGVS für KFZ-Bekanntmachung

Der AGVS spricht sich für die Beibehaltung der KFZ-Bekanntmachung aus, denn ohne sie würde der notwendige Wettbewerb im Autogewerbe geschwächt..

AGVS für KFZ-Bekanntmachung

Die Verantwortung der Garagisten bezüglich Reparatur/Wartung, Kundenberatung und Verkauf könne nur vollumfänglich wahrgenommen werden, wenn ein wettbewerbsfreundliches Umfeld bestehe, ist der Autogewerbeverband der Schweiz AGVS überzeugt. Deshalb hält er die Weiterführung der KFZ-Bekanntmachung für zwingend notwendig. Mit dieser regelt die Wettbewerbskommisson (WEKO) die Behandlung von vertikalen Absprachen im Kraftfahrzeughandel. Die Absprachen definieren Preise und Standards für den Händler.

 

Die WEKO wird in diesem Jahr entscheiden, ob die KFZ-Bekanntmachung weiterhin gilt oder nicht, und hat deshalb in der Branche eine Vernehmlassung durchgeführt. Der AGVS gibt in der Antwort seiner Überzeugung Ausdruck, dass einzig mit der bestehenden Regelung die Voraussetzung für unternehmerisches Handeln der Garagisten gegeben ist.

 

Fiele die KFZ-Bekanntmachung weg, verschwänden die Grundpfeiler von Wettbewerb und Planungssicherheit, sagt der AGVS. Dann könne der Händler nicht mehr unabhängig vom Importeur entscheiden, welche anderen Marken er zusätzlich vertreibt er dürfte nicht mehr ohne Zustimmung des Importeurs Filialen gründen, weshalb sich Verkauf und Auslieferung auf Ballungszentren konzentrieren. Dadurch werden weniger zentrale Regionen benachteiligt und der Wettbewerb geschwächt.

 

Die KFZ-Bekanntmachung stützt sich auf das Recht der EU. Diese hat beschlossen, ab Mitte 2013 den Generalimporteuren und Werken mehr Macht zu geben. Der AGVS stützt seine Position auf ein Gutachten, das er am 13. März 2012 in Bern präsentieren wird. (md/pd)

 

www.agvs.ch

 

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