05.10.2010

Mitbenutzung Kurznummer 140 durch Dritte: TCS rekurriert gegen BAKOM-Entscheid

Der Touring Club Schweiz zieht den Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), die Strassennummer 140 mit Mondial Assistance zu teilen, an das Bundesverwaltungsgericht weiter.

Mitbenutzung Kurznummer 140 durch Dritte: TCS rekurriert gegen BAKOM-Entscheid

Der TCS möchte die Kurznummer 140 auch weiterhin exklusiv bedienen.


Mit dem Beschluss des BAKOM, Dritten die Nutzung der Telefonnummer 140 zu ermöglichen, werde eine Qualitätseinbusse der Strassenhilfe in Kauf genommen, meldet der TCS. Nicht gelöst sei insbesondere die Frage, wie die Aufteilung der Nummer 140 auf mehrere Pannendienstleister technisch bewerkstelligt werden soll.

 

Seit 35 Jahren betreibt der TCS die Kurznummer 140 - das Synonym für die Strassenhilfe. Über diese Nummer werden jährlich 300'000 Pannendienstleistungen ausgelöst. Mit diesem landesweiten Service von allgemeinem Nutzen erbringt der TCS eine Dienstleistung sowohl für Mitglieder als auf Wunsch auch für Nichtmitglieder. So wird im Interesse der Verkehrssicherheit sichergestellt, dass kein in Panne geratenes Fahrzeug während längerer Zeit liegenbleibt.

 

Schon heute wird die Nummer 140 als neutrale, nicht gewinnbringende Dienstleistung, zum Nutzen der Allgemeinheit erbracht. Anrufende, die einem anderen Automobilclub angehören oder deren Pannendienst in einer Versicherung eingeschlossen ist, werden vom TCS unverzüglich an die entsprechenden Pannenhilfsorganisationen weitergeleitet (im Notfall) oder erhalten die Telefonnummern ihrer Dienstleister.

 

Das BAKOM lässt viele Fragen betreffend die praktische Umsetzung und die Qualität des Pannendienstes in der Schweiz des von ihm getroffenen Entscheids offen. Dies hat den TCS dazu bewogen, in dieser Angelegenheit an das Bundesverwaltungsgericht zu gelangen.

 

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