06.08.2010

Lichtpflicht am Tag kommt (noch) nicht

Das Fahren mit Licht bei Tag ist als Verkehrsregel nicht beschlossen, die Vorbereitung dafür via Verkehrsgenehmigung beginnt aber im Februar 2011.

Lichtpflicht am Tag kommt (noch) nicht

Das Amt für Straßenwesen in Ittigen

VON NIKOLAUS ENGEL

Verpflichtendes Tagfahrlicht, das via Bundesrat mit dem Massnahmenpaket Via Secura eingeführt werden könnte, brächte dem Garagengewerbe Zusatzverkäufe in Form der Nachrüstung von Autos im Bestand und durch stärkere Belastung der Lichtanlage. Bereits jetzt fährt laut Schätzungen mehr als die Hälfte der Automobilisten in der Schweiz freiwillig auch bei Tag mit Licht.
Für Modelle bis 3,5 Tonnen die ab 7. Februar 2011 eine neue Verkehrsgenehmigung erhalten, gilt die verpflichtende Ausrüstung mit Tagfahrlicht, bestätigt Thomas Rohrbach vom ASTRA (Amt für Straßenwesen)/Ittigen (Bern). Streng genommen sind davon dann nur neu genehmigte Fahrzeugtypen betroffen, alle vor dem Datum genehmigten dürften weiterhin ohne Tagfahrleuchten verkauft werden und böten Chancen für die Nachrüstung. 
Die Schweiz vollzieht dabei lediglich die EG -Typgenehmigungsrichtlinie mit. Da rund 99% der leichten Autos technisch gleich mit der EU auch in der Schweiz auf die Straße kommen, bedürfe es dazu keiner speziellen Überleitung, sagt Rohrbach. Anders sei es bei schwereren Fahrzeugen, die (wie in der EU) ab August 2012 ebenfalls für Tagfahrlicht ausgerüstet sein müssen. Hier gebe es einen Anteil von zirka 30 Prozent – vor allem Cars – aus schweizerischer Produktion. Daher müsse man für diese Kategorie eine Anpassung überlegen.  

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