21.06.2010

«Swissgarant» mit lebenslanger Garantie

Zofingen AG – Die Instandsetzung eines beschädigten Automobils ist komplex und anspruchsvoll. Trotz perfekter Ausführung bleibt für den Fahrzeughalter oder den Käufer eines in Stand gesetzten Fahrzeuges ein Restrisiko: Die Kosten eines allfälligen Mangels muss er nach Ablauf der üblicherweise einjährigen Garantiedauer selbst tragen.

«Swissgarant» mit lebenslanger Garantie

Schadenexperten: Die der IG Swissgarant angeschlossenen Betriebe gewährleisten auf Instandstellungsarbeiten ab sofort eine lebenslange Garantie.

Zofingen AG – Die Instandsetzung eines beschädigten Automobils ist komplex und anspruchsvoll. Trotz perfekter Ausführung bleibt für den Fahrzeughalter oder den Käufer eines in Stand gesetzten Fahrzeuges ein Restrisiko: Die Kosten eines allfälligen Mangels muss er nach Ablauf der üblicherweise einjährigen Garantiedauer selbst tragen. Die innovative IG Swissgarant, ein Zusammenschluss von Instandsetzungsbetrieben im Premiumsegment, deckt dieses Risiko ab sofort ab: Dank der lebenslangen Garantie auf die ausgeführten Arbeiten bekommt der Fahrzeughalter oder der Nachbesitzer die absolute Sicherheit, für einen allfälligen Mangel keine finanzielle Einbusse tragen zu müssen. 

Die Gebrauchsdauer eines Automobils nimmt zu. Mittlerweile ist das Durchschnittsalter aller in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge bereits bei 8 Jahren – Tendenz steigend. Zudem wird die Instandsetzung eines beschädigten Autos anspruchsvoller. Technische Einrichtungen und Werkzeuge müssen in immer kürzeren Intervallen ersetzt werden und die Schulung der Mitarbeiter wird aufwändiger.

Swissgarant-Betriebe setzen Fahrzeuge gemäss Herstellervorschrift ausschliesslich mit Original­ersatzteilen in Stand. Trotz sorgfältiger Ausführung  kann es zu Mängeln kommen. Die Folgen für den Fahrzeughalter oder den Käufer eines in Stand gesetzten Automobils sind ärgerlich, es resultiert ein Wertverlust.

Durch die lebenslange Swissgarant-Garantie ist der Kunde gegen diesen Wertverlust versichert. Die Garantie kennt keine Einschränkungen: Bei einem Halterwechsel wird die Garantie auf den neuen Besitzer übertragen. Nachkontrollen oder andere Schikanen sind nicht vorgesehen.

 

Swissgarant garantiert

Kann sich ein Kunde mit seinem Swissgarant-Betrieb nicht einigen, steht die IG Swissgarant als Ombudsstelle zur Verfügung. Und sollte – was kaum anzunehmen ist – ein Swissgarant-Betrieb nicht mehr existieren, springt die IG Swissgarant quasi als Rückversicherer ein. 

Mit dieser fortschrittlichen Garantiegewährung nimmt Swissgarant einmal mehr eine Pionierrolle im schweizerischen Schadenbusiness ein. Die Wertigkeit der Instandsetzung wird dadurch massiv erhöht und die Rechtssicherheit beim Fahrzeugverkauf verbessert. Für den Kunden bedeutet dies ein echter Mehrwert: Anstelle von Minderwertentschädigung, auf welche ein geschädigter Fahrzeughalter in gewissen Fällen Anspruch hat, sichert Swissgarant den Werterhalt bereits bei der Instandsetzung mit dem damit verbundenen Garantieversprechen. Entsprechend werden Minderwertforderungen im Regelfall hinfällig. 

Swissgarant-Betriebe verwenden bei der Instandsetzung ausschliesslich Originalersatzteile und halten sich an die Reparaturhinweise des jeweiligen Automobilherstellers.

 

www.swissgarant.ch

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