28.05.2010

EU-Entscheid zur KFZ-GVO

Der lang erwartete Entscheid der EU-Kommission zu den überarbeiteten kartellrechtlichen Vorschriften für das Autogewerbe (KFZ-GVO) liegt nun vor. Leider ist die grosse Überraschung ausgeblieben und die verabschiedete Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) folgt in weiten Teilen dem bereits letzten Dezember veröffentlichten Entwurf, womit sich die insbesondere auch vom EU-Parlament gesetzten Erwartungen in den neuen Wettbewerbskommissar, Joaquin Almunia, leider nicht erfüllt haben. Der AGVS, Autogewerbeverband Schweiz, lehnt den Wegfall der kartellrechtlichen Bestimmungen betreffend den Vertrieb entschieden ab, begrüsst jedoch grundsätzlich die von der EU beabsichtigte rechtliche Stärkung der Reparatur- und Wartungsdienstleister.

EU-Entscheid zur KFZ-GVO

AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli. (Bild: hbg)

Das neue Regelwerk sieht für die EU vor, dass die heutigen kartellrechtlichen Bestimmungen betreffend den Autohandel nur noch bis zum 1. Juni 2013 gelten sollen. Danach fallen alle branchenspezifischen Regelungen beim Vertrieb weg und werden durch die allgemeine Vertikal-GVO ersetzt. In kartellrechtlicher Hinsicht wird der investitionsintensive Vertrieb von Automobilen damit dem Verkauf von Alltagsgütern wie Zahnpasta oder Socken gleichgesetzt. Einzig bei den Reparatur- und Servicedienstleistungen anerkennt die EU-Kommission ungleiche Wettbewerbsbedingungen und gesteht den Garagen branchenspezifische Sonderbestimmungen zu.

 

Das nun verabschiedete zweigeteilte Regelwerk tritt am 1. Juni 2010 in Kraft, hat eine Laufzeit bis 2023 und ersetzt die heute geltende GVO, welche in der EU Ende Monat ausläuft. Der AGVS, Autogewerbeverband Schweiz, lehnt den Wegfall der kartellrechtlichen Bestimmungen betreffend den Vertrieb entschieden ab, begrüsst jedoch grundsätzlich die von der EU beabsichtigte rechtliche Stärkung der Reparatur- und Wartungsdienstleister.

 

In Anlehnung an den Entscheid aus Brüssel wird die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) im Sinne der Eurokompatibilität die Schweizer KFZ-Bekanntmachung als Pendant zur KFZ-GVO vorerst bis 2013 verlängern und darüber die Bestimmungen betreffend den Handel wohl ebenfalls ersatzlos fallen lassen. Der AGVS kämpft weiter dafür, dass die in der Schweiz geltende KFZ-Bekanntmachung über das Jahr 2013 hinaus in Kraft bleibt, hat sich diese doch bewährt. So sichert die Bekanntmachung nachweislich den freien Wettbewerb nicht nur bei den Service- und Reparaturdienstleistungen, sondern auch beim Autohandel und  -verkauf. Die von der EU angeführten Gründe für die Aufhebung, im Autohandel herrsche nun genug Wettbewerb und die Regeln seien zu kompliziert, sind weder stichhaltig noch empirisch belegt. Vielmehr kommt eine Studie der Zürcher Hochschule der Angewandten Wissenschaften (ZHAW) letztes Jahr für die Schweiz zum Schluss, dass die KFZ-Bekanntmachung denn Wettbewerb gewährleistet und allen Marktteilnehmenden, insbesondere aber den Konsumenten nur Vorteile gebracht hat. 

 

Es gilt damit zu verhindern, dass die WEKO in drei Jahren das Vorgehen der EU wiederholt und die KFZ-Bekanntmachung an die europäischen Gegebenheiten anpasst. Dafür wird sich der AGVS im Dienste seiner Mitglieder, aller übrigen Marktteilnehmenden und der gesamten Volkswirtschaft auch weiterhin einsetzen. (pd)

www.agvs.ch

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