22.04.2010

Kanton Zürich: Steuerrabatt für effiziente Autos

Besonders energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge sollen im Kanton Zürich künftig von einem befristeten Steuerrabatt profitieren können.

Kanton Zürich: Steuerrabatt für effiziente Autos

Für die Personenwagen-Steuern ist im Kanton Zürich neu ein Rabattsystem vorgesehen, das auf der vom Bund definierten Energieetikette beruht.

Das geltende Verkehrsabgabengesetz des Kantons Zürich stammt vorwiegend aus dem Jahr 1966 und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, auch wurden die Tarifansätze letztmals vor bald 40 Jahren der Teuerung angepasst. Der Zürcher Regierungsrat schlägt nun eine Gesetzesrevision vor, die Strassenfahrzeuge nach dem CO2-Ausstoss besteuert. Neu ist ein Rabattsystem vorgesehen, das auf der vom Bund definierten Energieetikette beruht. Halter von Fahrzeugen der beiden besten Kategorien sollen ab der Erstinverkehrsetzung für das laufende und die drei folgenden Kalenderjahre von einem Steuerrabatt von 80 Prozent für die beste Kategorie beziehungsweise von 50 Prozent für die zweitbeste Kategorie profitieren.

 

Gesamthaft soll die Revisionsvorlage nicht zu höheren Erträgen aus Verkehrsabgaben führen als die bisherige Regelung, schreibt der Regierungsrat. Damit sei die Forderung nach Saldoneutralität erfüllt. Da sich der Fahrzeugbestand laufend ändert und in den letzten Jahren stetig gewachsen ist, darf davon ausgegangen werden, dass die aus dem Rabattsystem resultierenden Steuerausfälle durch den steigenden Fahrzeugbestand allmählich wieder ausgeglichen werden. Der Nettoertrag der Verkehrsabgaben, rund 286 Millionen Franken, fliesst weiterhin zweckgebunden in den Strassenfond.

 

Die Energieetikette ist zurzeit erst für Personenwagen verfügbar. Der Bund ist jedoch bestrebt, die Energie- und später die Umweltetikette auf weitere Fahrzeugarten auszudehnen. Lastwagen, schwere Sattelschlepper und Gesellschaftswagen sollen im Kanton Zürich neu nach Gesamtgewicht und Abgaskategorie besteuert werden. Heute werden Lastwagen nach Nutzlast, schwere Sattelschlepper nach Pauschaltarif und Gesellschaftswagen nach Hubraum besteuert. Motorräder sollen neu nach Hubraum und Abgaskategorie (bisher nur Hubraum) besteuert werden. Bei Anhängern an Motorwagen ist eine Besteuerung nach dem Gesamtgewicht vorgesehen (bisher Nutzlast). (pd/red)

 

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