04. März 2024

Agenturmodell: Nationalrat will Händlerschutz verbessern

Vergangene Woche hat der Nationalrat die Motion «Schutz vor der einseitigen Einführung des Agenturmodells im KFZ-Markt» mit 141 zu 41 Stimmen angenommen. Voraussichtlich im Sommer wird der Ständerat die Motion von EVP-Nationalrat Nik Gugger behandeln.

Agenturmodell: Nationalrat will Händlerschutz verbessern

Quelle: AdobeStock

Autohersteller stellen ihre Vertriebssysteme flächendeckend auf das sogenannte «Agenturmodell» um. Das bedeutet, dass der Händler nicht mehr selbst die Verträge mit der Kundschaft abschliesst, sondern der Hersteller. Der Händler selbst ist nur noch Agent, respektive als Auslieferungsstelle. Statt einer Marge verdient er lediglich eine Provision. Auf diesen echten Agenturvertrag findet das Kartellgesetz und auch die Kfz-Verordnung (Motion Pfister) keine Anwendung.

 

Ohne eine Interventionsmöglichkeit der WEKO können Hersteller aber unter anderem die Preise in der Schweiz hochhalten und Parallelimporte verbieten. Diese Entwicklung will der Motionär Nik Gugger verhindern. Die Motion lautet: Das Kartellgesetz soll auch Garagisten schützen, die als Agenten tätig sind und der Hersteller muss nachweisen, dass diese Kündigung und Umstellung auf das neue Agenturmodell signifikant effizienter ist als das bisherige Vertriebsmodell.

Motionär Nik Gugger: «Es ist für unsere KMU-Betriebe in der Kfz-Branche überlebenswichtig, dass sie weiterhin – auch als echte Agenten – vom kartellrechtlichen Schutz profitieren können. Erlauben wir die Aushebelung unseres Kartellgesetzes und der Kfz-Verordnung, kann im Bereich des Agenturmodells kein funktionierender Wettbewerb mehr sichergestellt werden.»

 

Nach der Annahme im Nationalrats wird die Motion als Nächstes vom Ständerat behandelt - voraussichtlich im Sommer. (pd/mb)

 

Kostenlose SHAB-Abfrage

Easy Monitoring

SUCHEN

PROBEHEFT
BESTELLUNG

Telefon 043 499 18 60
Telefax 043 499 18 61
info@awverlag.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK