05. Mai 2021

Banner Batterien: Neue Vorschriften zur Verpackungsverordnung 2021

Zum 1. Juli 2021 treten neue Vorschriften zur Verpackungsverordnung für Altbatterien in Kraft. Banner Batterien Schweiz gibt Tipps und Anleitungen, wie man die neuen Vorschriften des ADR-Handbuch 2021 korrekt umsetzt.

Banner Batterien: Neue Vorschriften zur Verpackungsverordnung 2021

Die neue Verpackungsverordnung für Altbatterien, welche am 1. Juli 2021 in Kraft tritt schreibt unter anderem vor, dass Massnahmen getroffen werden müssen, um Kurzschlüsse bei Altbatterietransporten durch den einzelnen Schutz der Pole zu verhindern. Dies kann entweder durch das Aufstecken von Polkappen oder durch die Isolation mit einem Klebeband erfolgen.

 

Des Weiteren bietet Banner Batterien Kunden auch gerne die Möglichkeit an, fehlende Polkappen bei Banner Batterien Schweiz AG zu erwerben (Materialnummer Polkappe Rot für Plus-Pol: 3050006100). Genauso können aber auch die Polkappen der neu angelieferten Batterien verwendet werden.

 

Zu beachten ist aber auch, dass Altbatterien in den Altbleibehälter ordentlich gestapelt werden müssen und das sie nicht verkehrt herum gestapelt werden, das heisst dass die Pole nicht nach unten zeigen dürfen. Wichtig ist auch, dass die Altbatterien im Freien nur mit Abdeckung gelagert werden dürfen. Banner Batterien Schweiz AG empfiehlt jederzeit sicherzustellen, dass die von eigenen oder die von einem Partner gesammelten Altbatterien künftig dementsprechend gelagert und gesichert sind.

 

Banner Batterien, bekannt als führende europäische Batteriemarke, produziert und vertreibt seit Jahren Starterbatterien, sowie Industriebatterien für Antrieb und Stromversorgung in Premiumqualität. Das Team der Banner Batterien Schweiz AG steht für weitere Informationen und Auskünfte jederzeit zur Verfügung. (pd/ir)

 

www.bannerbatterien.com

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