21. Oktober 2020

Verschärfte Coronaregeln: AGVS und BAZ aktualisieren Schutzkonzepte

Der Bundesrat hat die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie per 18. Oktober verschärft. Der AGVS und die Branchenlösung BAZ haben ihre Dokumente entsprechend auf den neusten Stand gebracht.

Verschärfte Coronaregeln: AGVS und BAZ aktualisieren Schutzkonzepte

Die Schutzkonzepte basieren einerseits auf den Hygiene- und Verhaltensregeln, andererseits auf den Prinzipien zum Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz, die der AGVS, die BAZ und das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco festgelegt haben. Die Schutzkonzepte haben ein oberstes Ziel: Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende sowie Teilnehmende von Aus- und Weiterbildungen bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte sind die Betriebe, Einrichtungen oder Schulen selbst. Die Aufsicht über die Umsetzung obliegt den Kantonen.

 

 

Zusätzlich zu den bisherigen im Schutzkonzept vorgesehenen Massnahmen müssen neu unter anderem alle Personen in öffentlich zugänglichen Räumen eine Schutzmaske tragen. Allerdings gibt es für Garagenbetriebe zulässige Ausnahmen: Mitarbeitende, die Kundenkontakt haben, können den Schutz durch Schutzvorrichtungen wie beispielsweise grossflächige Kunststoff- oder Glasscheiben sicherstellen.

 

 

Hier geht es zu den aktualisierten Konzepten, in denen die Änderungen gegenüber der Version vom 22. Juni 2020 ersichtlich sind:

- Schutzkonzept für Garagenbetriebe – gültig ab 18. Oktober 2020

- Schutzkonzept für überbetriebliche Kurse und Weiterbildungen in der Automobilbranche – gültig ab 18. Oktober 2020

 

 

Die Schutzkonzepte sind für alle Betriebe obligatorisch. Sie beschreiben die Massnahmen, die für die Einrichtungen und Betriebe im Rahmen ihrer Pflichten gemäss dem allgemeinen Gesundheitsschutz gegenüber ihren Arbeitnehmenden und Kunden gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage und Covid-19-Verordnung 3 getroffen worden sind. Und sie legen betriebsinterne Schutzmassnahmen fest, die unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden umgesetzt werden müssen.

 

 

Der AGVS und die BAZ haben nach bestem Wissen und Gewissen Vorlagen erstellt, die möglichst viele Arbeitssituationen abdecken und Massnahmen zur Umsetzung aufzeigen. Die Schutzkonzepte sind Hilfestellungen und keine Gesetzestexte. Jeder Betrieb ist selbst verantwortlich, dass er die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geforderten Punkte umsetzt. (pd/mb)

 

www.agvs-upsa.ch

 

 

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