06. April 2020

Corona-Krise: BAG dreht Waschstrassen den Hahn zu

Wie der AGVS vermeldet, hat das BAG entschieden, dass auch bediente Waschstrassen ab sofort schliessen müssen. Selbstbedienungs-Waschanlagen mussten bereits am 28. März dicht machen.

Corona-Krise: BAG dreht Waschstrassen den Hahn zu

Autowaschanlagen dürfen während der «ausserordentliche Lage» nicht mehr benutzt werden – egal ob bedient oder nicht, dass hat das BAG entschieden. Ausnahmen sind Waschanlagen, die für den internen Gebrauch bei Werkstattarbeiten genutzt werden.

 

Zuvor mussten nicht bediente Waschanlagen bereits dicht machen. Dabei verwies das BAG auf die Erläuterung zu Artikel 6 Absatz 2, wo erklärt wird, dass «öffentliche Einrichtungen, die unbedient sind, grundsätzlich unter das Verbot von Absatz 2. Hierunter fallen z. B. Selbstbedienungs-Solarien, nicht bediente Waschanlagen für Personenwagen und Nutzfahrzeuge und Selbstbedienungs-Blumenfelder.»

 

Seit dem Lockdown am 16. März 2020 mussten alle Betriebe, die nicht zwingend zur Deckung des alltäglichen Lebensbedarf notwendig sind schliessen. Waschanlagen – bedient oder nicht – gehören nicht zum alltäglichen Lebensbedarf, zudem möchte das BAG ein unnötiges Mobilitätsaufkommen vor bedienten und nicht bedienten Waschanlagen vermeiden. (pd/ir)

 

www.bag.admin.ch

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