Branchenspezifische Regeln beibehalten
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Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass die so genannte KFZ-Bekanntmachung den Wettbewerb im Schweizer Autogewerbe deutlich belebt hat. Der AGVS fordert denn auch die uneingeschränkte Weiterführung der Bekanntmachung, und selbst auto-schweiz will sich für eine Weiterführung für die nächsten fünf Jahre einsetzen.
Urs Wernli, AGVS-Zentralpräsident: «Wir befürchten, dass bedeutend weniger Garagen im Geschäft bleiben würden. Ein massiver Stellenabbau scheint unausweichlich.»
Pläne der EU sehen vor, die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die das Vorbild für die KFZ-Bekanntmachung in der Schweiz ist, ab dem Jahr 2013 aufzuheben oder abzuschwächen. Die Schweiz könnte nun ihrerseits versucht sein, die Kfz-Bekanntmachung aufzuheben. Für zusätzliche Beunruhigung im Schweizer Autogewerbe sorgen Forderungen, dass nicht nur die KFZ-Bekanntmachung geändert werden soll, sondern auch das Kartellgesetz. In einem Expertenbericht zum Kartellgesetz von Anfang Januar steht, dass Absprachen zwischen Lieferanten und Händlern nicht in jedem Fall schädlich seien.
Wettbewerb wurde belebt
Wie allerdings ein Gutachten der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW zeigt, haben die kartellrechtlichen Kraftfahrzeug-Regeln aus den Jahren 2003/2005 den Wettbewerb im Schweizer Autogewerbe deutlich belebt, und die Schweizer Konsumenten sind die Nutzniesser der positiven volkswirtschaftlichen Wirkungen. Die ZHAW-Experten warnen deshalb vor einer Aufhebung der branchenspezifischen Regeln und den damit einhergehenden Preissteigerungen. Der Autogewerbeverband der Schweiz AGVS fordert denn auch die uneingeschränkte Weiterführung der von der Wettbewerbskommission WEKO angeordnete Öffnung der Märkte.
Gift für die Wirtschaft
Anlässlich einer Tagung zur Vorstellung des ZHAW-Gutachtens malte Urs Wernli, AGVS-Zentralpräsident, ein düsteres Bild, sollte die WEKO die kartellrechtlichen Wettbewerbsregeln aufheben: «Wir befürchten, dass bedeutend weniger Garagen im Geschäft bleiben würden. Ein massiver Stellenabbau scheint unausweichlich.» Preissteigerungen und eine Verarmung der Angebotsvielfalt seien ebenfalls zu erwarten. Wernli kann kein Verständnis dafür aufbringen, dass ohne jeden Anlass schon vier bis fünf Jahre nach Erlass der KFZ-Regeln erneut deren Änderung in Erwägung gezogen wird: «Das ist keine seriöse Gesetzgebung. Schon die in Aussichtstellung einer Revision führt zu grosser Rechtsunsicherheit. Das ist Gift für die Wirtschaft, vor allem in einer Rezession.» Tatsächlich war der Schweizer Markt vor der Einführung der geltenden kartellrechtlichen Regeln zwischen 2003 und 2005 abgeschottet. Schweizer Konsumenten zahlten für einen Personenwagen deutlich mehr als im Ausland. Heute besteht Preisparität zwischen der Schweiz und der EU. Das Gleiche gilt auch für Ersatzteile. Wernli: «Die WEKO hat mit den KFZ-Regeln erst die Möglichkeit geschaffen, dass die Garagisten die Ersatzteile über verschiedene Bezugsquellen beziehen können.»
Importeure für Verlängerung
Sogar die Automobilimporteure, deren unternehmerische Freiheit durch die KFZ-Bekanntmachung eingeschränkt wurde, haben offenbar momentan kein grosses Interesse daran, die KFZ-Bekanntmachung abzuschwächen oder gar aufzuheben. Wie Max Nötzli, Präsident der Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure auto-schweiz, anlässlich der AGVS-Tagung zum Thema ausführte, sei auto-schweiz im Interesse der Rechtssicherheit für eine Verlängerung der KFZ-Bekanntmachung, allerdings vorerst nur für die nächsten fünf Jahre.
www.agvs.ch
www.auto-schweiz.ch