BP Tankstellenbetreiber ziehen Urteil ans Bundesgericht weiter
Posted by: Unknown author
Die BP Tankstellen Wiedikon, Wollishofen und Airport beim Flughafen dürfen gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 2009 zwischen ein und fünf Uhr morgens nur noch Treibstoff, Autozubehör-, Kiosk- und Bistroartikel sowie fertig zubereitete Speisen verkaufen.

Wollen bis vor Bundesgericht für lieberale Offnungszeiten kämpfen: BP-Tankstellenshops.
Ab 19. November 2009 ist es den Betreibern nicht mehr erlaubt, während der nächtlichen Sperrfrist einen Grossteil ihrer weiteren Artikel zu verkaufen. Dies, obwohl zwei Zürcher Umfragen gezeigt haben, dass die Mehrheit der Bevölkerung für die Beibehaltung der 24h-Öffnungszeiten ist. BP (Switzerland) hat gemeinsam mit ihren Tankstellenpartnern entschieden, das Urteil ans Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen und für ihre Kunden zu kämpfen. (red)
Maserati plant Comeback des Schaltgetriebe: «Eines Tages werden wir es machen»
Toyota Filmhelden: Die Toyota Collection feiert automobile Movie-Stars und TV-Ikonen
Um fast 91 Prozent: Gewinn bei Porsche bricht im zweiten Quartal heftig ein
Gilles Vidal zum Head of Design ernannt für die europäischen Marken von Stellantis