30.10.2009

BP Tankstellenbetreiber ziehen Urteil ans Bundesgericht weiter

Die BP Tankstellen Wiedikon, Wollishofen und Airport beim Flughafen dürfen gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 2009 zwischen ein und fünf Uhr morgens nur noch Treibstoff, Autozubehör-, Kiosk- und Bistroartikel sowie fertig zubereitete Speisen verkaufen.

BP Tankstellenbetreiber ziehen Urteil ans Bundesgericht weiter Wollen bis vor Bundesgericht für lieberale Offnungszeiten kämpfen: BP-Tankstellenshops.

Ab 19. November 2009 ist es den Betreibern nicht mehr erlaubt, während der nächtlichen Sperrfrist einen Grossteil ihrer weiteren Artikel zu verkaufen. Dies, obwohl zwei Zürcher Umfragen gezeigt haben, dass die Mehrheit der Bevölkerung für die Beibehaltung der 24h-Öffnungszeiten ist. BP (Switzerland) hat gemeinsam mit ihren Tankstellenpartnern entschieden, das Urteil ans Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen und für ihre Kunden zu kämpfen. (red)

 

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