26.09.2012

Konfusion in der Branche bei der Hagelschadenregulierung

Eine neue Kalkulations-Grundlage für die Berechnung von Hagelschäden hat Unruhe in die Schadenbranche gebracht. Die neue «Hagelliste» führt bei der korrekten Anwendung faktisch zu einer schlechteren Entschädigung des Reparaturbetriebes von rund 30 Prozent.

Konfusion in der Branche bei der Hagelschadenregulierung

Nicht alle Versicherer rechnen bei Hagelschäden gleich ab.

In den letzten Jahren kam für die Berechnung von Hagelschäden am Auto eine Kalkulationsgrundlage zum Einsatz, die sowohl vom Schweizerischen Carrosserieverband VSCI wie auch vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV akzeptiert war. Erarbeitet wurde diese Liste anhand von tatsächlichen Schadenfällen aus der Praxis. Daneben führt fast jeder Versicherer eine eigene, «versichererfreundlichere» Kalkulationsgrundlage.


Nun ist aber im Juli 2012 ohne Vorankündigung und gänzlich ohne Einbezug der Reparaturbranche eine neue Kalkulationsgrundlage für die Berechnung von Hagelschäden aufgetaucht, die für Wirbel sorgt. Als Urheber gilt der Schweizerische Verband der neutralen freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen (+vffs). Nicht nur die Reparaturbetriebe wurden, mitten in der Hagelsaison, von der neuen Liste überrascht: Auch viele Verbandsexperten wussten vorgängig kaum Bescheid. Auch etliche Versicherungen wenden die neue Liste nicht an. Andere Versicherungen überlassen es ihren Experten, Anpassungen vorzunehmen, damit eine korrekte Berechnung sichergestellt ist.


Konsqequenz: An der Front herrscht Unsicherheit, wenn nicht sogar Konfusion. In der Praxis bedeutet dies, dass Schadenexperten der Versicherer, die auf Anweisung von oben mit der neuen, offiziellen Hagelliste kalkulieren, wohl oder übel «frisieren» müssen. Als Fachleute wissen sie genau, dass die nach +vffs-Liste kalkulierten Instandstellungskosten in aller Regel nicht reichen, einen entsprechenden Hagelschaden einwandfrei und fachgerecht zu reparieren. (pd/ml)

 

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