06.07.2009

SONDERABFALL-ETIKETTEN

Zum Transport von Abfällen gemäss VeVA müssen Sonderabfall-Etiketten an den Gebinden angebracht und ein Begleitschein ausgestellt werden.

SONDERABFALL-ETIKETTEN

Die Etiketten müssen laut Gesetz die Bezeichnung des Abfalls gemäss VeVA-Begleitschein, die Begleitscheinnummer
 sowie die UN-Nummer des Abfalls enthalten (die UN-Nummer oder Stoffnummer ist eine von einem Expertenkomitee der UNO festgelegte vierstellige Nummer, die für alle gefährlichen Stoffe und Güter festgelegt wird). Der VeVA-Begleitschein besteht aus einem blauen Teil, der beim Empfänger verbleibt und von diesem aufbewahrt werden muss, einem roten Teil, der dem Abgeber vom Empfänger unterschrieben zugestellt und fünf Jahre aufbewahrt werden muss (wird bei Stichproben durch die örtlichen Behörden überprüft) sowie einem grünen Teil, der bei einer Entsorgung beim Abgeber bleibt und der Kontrolle des Abgebers und als temporäre Bescheinigung gegenüber den Behörden dient. (sag)

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