06.07.2009

ACHTUNG GEFAHRGUT

e nach Sonderabfall stellen sich Probleme mit dem Stras­sentransport, denn viele Produkte sind als Gefahrgut eingestuft und müssen zum Transport so deklariert sein.

ACHTUNG GEFAHRGUT

Zudem muss das Transportunternehmen über die geforderten Bewilligungen zum Gefahrgut-Transport verfügen. Für den Laien ist es jedoch sehr schwierig und zeitaufwändig, herauszufinden, ob ein Stoff nun ein Gefahrgut ist oder nicht.

Zudem müssen für den Gefahrgut-Transport diverse Dokumente ausgefüllt und die Gebinde korrekt beschriftet werden. Die Gebinde müssen überdies für den Einsatz mit dem jeweiligen Gefahrgut geeignet beziehungsweise UN-geprüft sein. Für den Garagisten empfiehlt es sich also, bei der Entsorgung die Dienste eines Unternehmens in Anspruch zu nehmen, das ihm alle diese Aufgaben vollumfänglich abnimmt und möglichst auch geeignete Gebinde (allenfalls im Austausch) zur Verfügung stellt. Dabei ist jedoch stets auch zu beachten, dass die Verantwortung gemäss Gesetz immer beim Abgeber liegt, auch wenn ein Dienstleister die Formulare ausfüllt. (sag)

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