28.01.2011

Vier Grundsätze von strasseschweiz rund um Finanzierungs-fragen

Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion zur Finanzierung der Infrastruktur für den Strassen- und den öffentlichen Verkehr hat strasseschweiz - Verband des Srassenverkehrs FRS vier Grundsätze formuliert. Sie sind als weitere Antwort auf die Finanzierungspläne des Bundesrats (Vignettenpreis erhöhen etc.) zu verstehen und sollen als Richtschnur für die Strassenverkehrsverbände dienen.

Vier Grundsätze von strasseschweiz rund um Finanzierungs-fragen

Erster Grundsatz für strasseschweiz ist die Gültigkeit des Verursacherprinzips. Jeder Verkehrsträger soll seine Kosten selbst bezahlen, wobei Querfinanzierungen zwischen den Verkehrsträger zu vermeiden sind. Grundsatz Nummer zwei ist, dass keine Abgaben ohne direkte Zweckbindung eingezogen werden sollen. Als dritten Grundsatz will strasseschweiz nicht, dass Steuern auf Vorrat erhoben werden. Sie seien nach dem effektiv für Bau und Betrieb der Strasseninfrastrukturen erforderlichen Mittel zu bemessen. Als vierten und letzten Grundsatz braucht es laut strasseschweiz eine ausreichende Finanzierung für bedarfsgerechte Infrastrukturen.

 

Der Verband denkt bei seinem Grundsatzpapier nicht nur an den Strassenverkehr. Peter Kneubühler, stellvertretender Generalsekretär von strasseschweiz: «Uns ist der öffentliche Verkehr keineswegs egal, wir finden, dass es ihn absolut braucht. Allerdings erachten wir es als sehr problematisch, wenn die ÖV-Infrastruktur auf Kosten der Strasse bevorzugt behandelt wird. Auch, weil sich die Strasse grundsätzlich selber finanzieren könnte, während der ÖV stark subventioniert werden muss - unter anderem mit Erträgen vom Strassenverkehr.»

 

www.strasseschweiz.ch

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