AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der A&W Verlag AG (nachfolgend kurz
„Verlag” genannt)
AGB 2004 (pdf)
1. Allgemeines
Durch Aufgabe eines Inserates, Mengenabschlusses oder
Wiederholungsauftrages schliesst der Inserent – schriftlich oder mündlich –
mit der A&W Verlag AG einen Insertionsvertrag ab. Für das
Vertragsverhältnis gelten – in Ergänzung der Vorschriften des
Schweizerischen Obligationenrechts (OR) Art. 363 ff. über den Werkvertrag –
die nachstehenden, für beide Partner verbindlichen Geschäftsbedingungen. Sie
sollen die reibungslose und freundschaftliche Abwicklung der
Geschäftsbeziehungen sicherstellen. Die Insertionsbedingungen gelten für
sämtliche Inseratedispositionen mit dem Verlag.
2. Inhalt der Inserate
Für den Inhalt der Inserate zeichnet der Auftraggeber verantwortlich.
Der Verlag lehnt jegliche Haftung über deren Inhalt ab und behält sich vor,
Aufträge bei Vorliegen gewichtiger Gründe (gesetzwidrige, offensichtlich
irreführende, unwahre oder gegen die guten Sitten verstossende Angaben im
Inserat) abzulehnen. Inserate, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als solche erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Vermerk «Inserat»
kenntlich gemacht.
3. Gegendarstellungsrecht
Für den Inhalt der Anzeigen übernimmt der Auftraggeber die
vollumfängliche Verantwortung gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft.
Der Auftraggeber ist dabei für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen sowie für die Beachtung der Richtlinien der «Kommission für
Lauterkeit in der Werbung» verantwortlich. Er erstattet dem Verlag alle
Kosten für allfällige Gegendarstellungen, ferner alle Kosten, die dem Verlag
aus rechtlichen Auseinandersetzungen über Anzeigen bzw.
Sonderinsertionsformen (Beilagen, Beihefter etc.) entstehen. Der Verlag ist
befugt, Begehren, die er für berechtigt hält, anzuerkennen und dem
Inserenten die Kosten zu belasten.
4. Haftung
Der Auftraggeber/Inserent verpflichtet sich unter Vorbehalt des
eidgenössischen und kantonalen Prozessrechts, auf erstes Verlangen des
Verlages hin, allfällige wettbewerbs-, zivil- oder strafrechtliche Verfahren
und damit verbundene Verhandlungen mit Drittpersonen, welche im Zusammenhang
mit dem Auftrag stehen, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu
übernehmen. Der Verlag, seine Organe, Angestellten und sein Hilfspersonal
sind vom Auftraggeber in jedem Fall von sämtlichen Ansprüchen Dritter
freizustellen und der Auftraggeber steht für den Prozessausgang oder das
Verhandlungsergebnis vollumfänglich ein.
5. Ausgabe- & Platzierungswünsche
Für die Aufnahme von Inseraten und Beilagen in bestimmten Ausgaben wird
keine Gewähr geleistet. Platzierungsvorschriften und -wünsche werden nach
Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Nicht
eingehaltene Platzierungsvorschriften berechtigen zu keinen Preisnachlässen.
Wo ein Platzierungszuschlag vorgesehen ist, entfällt dieser automatisch,
wenn die Vorschrift nicht eingehalten werden konnte. Das Nichterscheinen
eines Inserates sowie die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer
anderen Ausgabe berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher
Schadenersatzansprüche. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
6. Redaktionelle Beiträge in Zusammenhang mit Inseraten
Abmachungen, welche das gleichzeitige Erscheinen von Anzeigen mit
bestimmten redaktionellen Beiträgen betreffen, sind grundsätzlich
unverbindlich. Deren Nichteinhalten berechtigt weder zu kostenlosen
Wiederholungen der Anzeigen oder des betreffenden redaktionellen Beitrages
noch zu Preisnachlässen. Der Verlag hat das Recht, Inserate und Beilagen
ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen im Textteil können
bei Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.
7. Drucktechnische Mängel / Druckfehler
Der Verlag verbürgt sich nur dann für eine drucktechnisch einwandfreie
Wiedergabe der Inserate, wenn der Auftraggeber einwandfreie und geeignete
Druckunterlagen zur Verfügung stellt (Dias, Fotos, Bilddaten,
Textlayoutdaten etc.). Namentlich für Druckunterlagen mit zu feinem Raster,
zu feinen Linien, zu kleiner Schrift etc. wird jegliche Haftung abgelehnt.
Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art oder mangelhafter
Telefaxqualität übernimmt der Verlag keine Haftung. Für von uns zu
gestaltende Inserate benötigen wir Dias, Originalfotos oder digitale
Datenträger. Bei Druckfehlern oder -mängeln ist der Verlag nur dann zu einer
Ersatzleistung – in der Regel kostenlose Wiederholung der Anzeige,
ausnahmsweise teilweise Rabattierung – verpflichtet, wenn die
Textentstellung absolut sinnstörend oder irreführend ist oder wenn die
Werbewirkung wesentlich beeinträchtigt ist. Kleine Fehler, gestalterische
Abweichungen, Differenzen von Farbnuancen und mangelhafter Abdruck eines
Inserates berechtigen dagegen zu keinem Ersatzanspruch. Ebenso wenig kann
für fehlende Codezeichen in Couponinseraten Ersatz geleistet werden.
8. Probeabzüge / Belegexemplare
Der Verlag liefert für alle von ihm hergestellten Inserate Probeabzüge,
sofern dies zeitlich möglich ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Werden diese bis zum
vorgeschriebenen Termin nicht an den Verlag retourniert, gilt der Abzug als
vom Auftraggeber genehmigt und die Anzeige geht unverändert in Druck. Nach
Erscheinen des Inserates können auf Verlangen des Auftraggebers hin bis zu 2
Belegexemplare kostenlos geliefert werden. Zusätzliche Exemplare werden
verrechnet.
9. Insertionstarife / Tarifänderung
Es gelten die jeweils gültigen Insertionstarife sowie die Rabatte,
zuzüglich 7.7% MwSt. Bei allfälligen Preisaufschlägen während der Laufzeit
des Abschlusses findet sofort und automatisch der neue Insertionstarif
Anwendung (allfällige Änderungen der Preise, der Rabatte und des
MwSt.-Satzes). Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen
seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
Falle hat er nur das Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der
effektiv abgenommenen Menge entspricht.
10. Preisnachlässe
Jeder Mengenabschluss (Mengenstaffel) ist nur für Inserate eines
einzigen Inserenten bestimmt, auch wenn verschiedene Inserenten der gleichen
Dachorganisation (Holding etc.) angehören oder sonst wie wirtschaftlich
verflochten sind. Bei der Volumenstaffelung gewährt der Verlag den
Preisnachlass auch titelübergreifend, sofern eindeutig ersichtlich ist, dass
der Abschluss des Inserenten aus einem einzigen Auftrag stammt. Bei der
Volumenstaffelung kann das Sujet und das Seitenformat jederzeit geändert
werden, allerdings muss die Ankündigung der Sujet- und Formatänderung bis
zum Anzeigenschluss schriftlich vom Auftraggeber erfolgen, ansonsten
berücksichtigt der Verlag automatisch das Sujet und das Format der letzten
Ausgabe. Die Druckunterlagen müssen bis zum Druckunterlagenschluss beim
Verlag eingetroffen sein. Bei der Volumenstaffelung wird der Preisnachlass
auf das Budget der einzelnen Titel berechnet. Die Malstaffelung bezieht sich
auf Aufträge, die sich wiederholen, d. h. Sujet und Format können in den
einzelnen Wiederholungen nicht geändert werden. Bei Wiederholungsaufträgen
wird der Preisnachlass nicht titelübergreifend gewährt.
11. Laufdauer
Insertionsaufträge sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.
Die Laufzeit von Abschlüssen dauert, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart wird, 1 Jahr und beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
12. Laufzeit Heft-Abo
Die Abo-Laufzeit beträgt nach Abschluss 1 Jahr. Das Abo verlängert sich
automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor
Ablaufzeit
13. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder ungenügenden Krediturteilen kann der Verlag
unter Benachrichtigung des Bestellers die Inserate ausschalten und
Vorauszahlung verlangen. Hierdurch wird die Abnahmezeit nicht verlängert.
Bei Nachlassverträgen und Konkursen wird der gesamte vertragliche Rabatt
hinfällig.
14. Beanstandungen irgendwelcher Art
Beanstandungen irgendwelcher Art sind innert 10 Tagen nach Erscheinen
und bei Rechnungen innert der gleichen Frist nach Zustellung anzubringen.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich (Schweiz). Es gilt das
Schweizer Recht.
Die vorliegenden Geschäftsbestimmungen sind überarbeitet und gelten für alle
Erscheinungen nach dem 1.3.2004.